Sonntag, 25. Mai 2014

Urlaub von der Pflege - Verhinderungspflege

Wie man Menschen für dumm verkaufen will, zeigt das Beispiel Urlaub für Pflegende Angehörige, Verhinderungspflege.

In einschlägigen Medienberichten kann man nachlesen, wie man versucht, eine soziale Errungenschaft zu lobpreisen, die bei näherer Betrachtung eine gewaltige Mogelpackung ist.

Am 12.10.2007 gab es eine Pressemitteilung von Dr. Ilha Seifert, pflegepolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Bundestag. Schon damals wurde bemängelt, dass man immer wieder Versprechungen macht, aber nie gehalten wurde. Nun ist 2014 und es wurde eine gravierende Änderung versprochen. Ja man wollte eine Pflegereform anpacken. Was herauskam ist ein erneuter Versuch, die Menschen für dumm zu verkaufen.

Was immer wieder einfach vergessen wird, aber auch nie erwähnt ist, ist die Tatsache, dass man "Urlaub" schon will für Pflegende Angehörige. Für eine Ersatzpflege werden auch Gelder bezahlt. Aber dann: ( aus dem SGB V ):

















Wie also soll ein Pflegender Angehöriger "Urlaub" machen ? Aus eigener Erfahrung ergibt sich Folgendes: Nch nicht einmal das ausbezahlte Geld für die Ersatzpflege reicht aus, um eine geeignete Person zu bekommen. Für eine längere Zeit aber, also vielleicht für 14 Tage am Stück gibt es kaum Menschen, die diese Zeit aufbringen können. Aber selbst wenn: Da in dieser Zeit kein Pflegegeld bezahlt wird, wovon soll man als PA denn Urlaub machen ? Wovon soll man leben ? Vom Pflegegeld, das man erhält ist das jedenfalls nicht möglich. Dieses Geld reicht kaum, um davon während der Pflegezeiten zu existieren !

Fazit: Hinter Allem steckt eine faustdicke Lüge. Aber ob Politik oder auch Medien: Es wird als Segen für PA dargestellt !

1 Kommentar:

  1. Wenn die Verhinderungspflege stundenweise genommen wird u. dabei 8 Stunden pro Tag nicht überschreitet, hat man einen Anspruch auf das volle Pflegegeld.
    Urlaub machen kann man als pflegender Angehöriger nicht! Nimmt man die Kurzzeitpflege für einen Urlaub in Anspruch, so muss man, je nach Pflegeheim, Pflegestufe usw. ca. € 70,-- t ä g l i c h bezahlen.

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