Donnerstag, 17. April 2014

Da passiert soeben ein fataler Fehler - An alle Pflegenden Angehörigen

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Verfassungsgericht hat ein Urteil gesprochen und es beruht auf einem fatalen Fehler. Ein Fehler, den wir hier so oft schon aufgezeigt haben ! Und nun ist er sogar in ein Gesetz übergegangen, der für so viele Menschen wieder Nachteile mit sich bringt.

Bitte lesen Sie den Medienbericht zu Anfang:

http://www.welt.de/wirtschaft/article127062672/Angehoerige-bekommen-weniger-Pflegegeld-als-Profis.html

Der schlimme Satz bzw. die Schlussfolgerung wird im Bericht so wieder gegeben :

Während das Pflegegeld der Stufe III 665 Euro betrug, wäre beim Einsatz bezahlter Pflegekräfte mit 1432 Euro mehr als doppelt so viel erstattungsfähig gewesen.

Für den Betrachter sieht nun das Ganze so aus, als bekäme die ausgebildete Kraft ( ca. ) das Doppelte eines Pflegenden Angehörigen. Auf diesen Seiten, wie in vielen Veröffentlichungen habe ich aber immer wieder darauf hingewiesen, dass dieser Vergleich, also auch dieser Satz hier in die Irre leitet !

Die 1432 Euro, wovon hier die Rede ist, ist ( oder war, zwischenzeitlich wurde der Satz ja geringfügig erhöht ) das, was die Pflegekasse allenfalls ausbezahlt, wenn ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wird. Die tatsächlichen Kosten für eine Vollpflege sind aber bei Weitem höher wie die 1432 Euro, wovon nun selbst in einem Verfassungs-Urteil die Rede ist. Das ist ein unglaublicher Vorgang !

Unter : http://wir-pflegen-daheim.blogspot.de/2013/08/ein-sehr-sehr-wichtiges-thema.html 
und an vielen anderen Stellen habe ich immer wieder auf diese fatalen Fehler bei diesem Thema hingewiesen !

Noch einmal: Wir haben errechnet, dass wenn wir einen ambulanten Pflegedienst beauftragen würden, der alle Arbeiten , die ich als Pflegender Angehöriger verrichte ( wobei der Bürokratismus, die nächtliche Rufbereitschaft etc. gar nicht miteinberechnet wurde und dies der MDK auch nicht in seine Berechnungen zur Pflegestufe aufnimmt ), ein Betrag ( wir sind Pflegestufe 3 mit ca. 7 Std. Pflege am Tag ) von 4 572,94 € zu bezahlen wären. Die Pflegekasse würde dabei nur ein Teil übernehmen ( in dem Beispiel 1 432 Euro ), also der Höchstsatz, was überhaupt von der Pflegekasse ausbezahlt wird. Der Rest muß selbst bezahlt werden ! Ich bin mir vollkommen sicher, dass auch das Verfassungsgericht dies nicht bedacht hat, weil es aber auch nicht darauf aufmerksam gemacht wurde ! Deshalb nenne ich den ganzen Vorgang auch fatal ! Dieser Fehler läuft im Übrigen nun seit Jahren und ist auch in den obersten Etagen der Poliotik immer noch fehlinterpretiert ! Stefan Krastel im Übrigen ist sozusagen der Zeuge dabei. Er war in den Ministerien und weiß, dass dies selbst im zuständigen Ministerium nicht bekannt ist. Deshalb bin ich der Meinung, dass hier die Verbände zusammen um Aufklärung bemüht sein müssen und nicht sollten !!! 

Dabei muß man wissen, dass seit Anbeginn der Diskussionen immer wieder von der Politik der Grundsatz ausgegeben wurde: Ausgebildete Pflegekräfte müssen mehr bekommen wie Pflegende Angehörige. Dabei stellt man dann Pflegegeld und Pflegesachleistung gegenüber und hat dann den gewollten Unterschied. Dies führt aber in die Irre. Denn der Unterschied zwischen ausgebildeter Pflegekraft und PA ist eben nicht der Unterschied zwischen dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung, sondern das was diese ausgebildete Pflegekraft bekäme für das, wofür ein PA eben die 665 € bekommt. Der Unterschied ist also nicht 1432 € zu 665 € ( PA ), sondern 4 572,94 € zu 665 € !!!  Und das ist eben die Ungerechtigkeit, die wir als PA spüren und nicht wie suggeriert wird die 665 € zu 1 432 €. Ein himmelweiter Unterschied und eine himmelschreiende Ungerechtigkeit !




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen