Donnerstag, 17. April 2014

Pflegereform : Das soll nun der "große Wurf" sein ?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Laumann hat auch in einem Brief an uns so getan, als käme jetzt der Durchbruch bei der Pflegereform. Ein Auszug von den Vorhaben:

Für die Pflege im Heim:

In der Pflegestufe I von 1023 auf 1064 Euro.
In der Pflegestufe II von 1279 auf 1330 Euro.
In der Pflegestufe III von heute 1550 auf 1612 Euro.

Für ambulanten Pflegedienst:

Die Sätze steigen in den drei Pflegestufen von 450 Euro, 1100 Euro und 1550 Euro auf künftig 468 Euro, 1144 Euro und 1612 Euro.

Das Pflegegeld wird entsprechend erhöht: auf 244 Euro in Pflegestufe eins und 458 bzw. 728 Euro in Pflegestufe II und III.

Pflegereform - womit Patienten und Angehörige rechnen können | DerWesten - Lesen Sie mehr auf:

Wenn er das als große Pflegereform verkaufen will, dann sollten wir aber sehr laut protestieren !  Zudem sei an das Urteil des BVerfG erinnert ( Alles auf unserem Blog:

Pflegender Angehöriger ° Lothar Schwarz ° Ettenheimerstr.9 ° D-77975 Ringsheim ° wir-pflegen-daheim.blogspot.de ° wp-Mitglied ° PID-Mitglied

Da passiert soeben ein fataler Fehler - An alle Pflegenden Angehörigen

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Verfassungsgericht hat ein Urteil gesprochen und es beruht auf einem fatalen Fehler. Ein Fehler, den wir hier so oft schon aufgezeigt haben ! Und nun ist er sogar in ein Gesetz übergegangen, der für so viele Menschen wieder Nachteile mit sich bringt.

Bitte lesen Sie den Medienbericht zu Anfang:

http://www.welt.de/wirtschaft/article127062672/Angehoerige-bekommen-weniger-Pflegegeld-als-Profis.html

Der schlimme Satz bzw. die Schlussfolgerung wird im Bericht so wieder gegeben :

Während das Pflegegeld der Stufe III 665 Euro betrug, wäre beim Einsatz bezahlter Pflegekräfte mit 1432 Euro mehr als doppelt so viel erstattungsfähig gewesen.

Für den Betrachter sieht nun das Ganze so aus, als bekäme die ausgebildete Kraft ( ca. ) das Doppelte eines Pflegenden Angehörigen. Auf diesen Seiten, wie in vielen Veröffentlichungen habe ich aber immer wieder darauf hingewiesen, dass dieser Vergleich, also auch dieser Satz hier in die Irre leitet !

Die 1432 Euro, wovon hier die Rede ist, ist ( oder war, zwischenzeitlich wurde der Satz ja geringfügig erhöht ) das, was die Pflegekasse allenfalls ausbezahlt, wenn ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wird. Die tatsächlichen Kosten für eine Vollpflege sind aber bei Weitem höher wie die 1432 Euro, wovon nun selbst in einem Verfassungs-Urteil die Rede ist. Das ist ein unglaublicher Vorgang !

Unter : http://wir-pflegen-daheim.blogspot.de/2013/08/ein-sehr-sehr-wichtiges-thema.html 
und an vielen anderen Stellen habe ich immer wieder auf diese fatalen Fehler bei diesem Thema hingewiesen !

Noch einmal: Wir haben errechnet, dass wenn wir einen ambulanten Pflegedienst beauftragen würden, der alle Arbeiten , die ich als Pflegender Angehöriger verrichte ( wobei der Bürokratismus, die nächtliche Rufbereitschaft etc. gar nicht miteinberechnet wurde und dies der MDK auch nicht in seine Berechnungen zur Pflegestufe aufnimmt ), ein Betrag ( wir sind Pflegestufe 3 mit ca. 7 Std. Pflege am Tag ) von 4 572,94 € zu bezahlen wären. Die Pflegekasse würde dabei nur ein Teil übernehmen ( in dem Beispiel 1 432 Euro ), also der Höchstsatz, was überhaupt von der Pflegekasse ausbezahlt wird. Der Rest muß selbst bezahlt werden ! Ich bin mir vollkommen sicher, dass auch das Verfassungsgericht dies nicht bedacht hat, weil es aber auch nicht darauf aufmerksam gemacht wurde ! Deshalb nenne ich den ganzen Vorgang auch fatal ! Dieser Fehler läuft im Übrigen nun seit Jahren und ist auch in den obersten Etagen der Poliotik immer noch fehlinterpretiert ! Stefan Krastel im Übrigen ist sozusagen der Zeuge dabei. Er war in den Ministerien und weiß, dass dies selbst im zuständigen Ministerium nicht bekannt ist. Deshalb bin ich der Meinung, dass hier die Verbände zusammen um Aufklärung bemüht sein müssen und nicht sollten !!! 

Dabei muß man wissen, dass seit Anbeginn der Diskussionen immer wieder von der Politik der Grundsatz ausgegeben wurde: Ausgebildete Pflegekräfte müssen mehr bekommen wie Pflegende Angehörige. Dabei stellt man dann Pflegegeld und Pflegesachleistung gegenüber und hat dann den gewollten Unterschied. Dies führt aber in die Irre. Denn der Unterschied zwischen ausgebildeter Pflegekraft und PA ist eben nicht der Unterschied zwischen dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung, sondern das was diese ausgebildete Pflegekraft bekäme für das, wofür ein PA eben die 665 € bekommt. Der Unterschied ist also nicht 1432 € zu 665 € ( PA ), sondern 4 572,94 € zu 665 € !!!  Und das ist eben die Ungerechtigkeit, die wir als PA spüren und nicht wie suggeriert wird die 665 € zu 1 432 €. Ein himmelweiter Unterschied und eine himmelschreiende Ungerechtigkeit !




Antwort des Bevollmächtigten der Pflege der Bundesregierung

Herr Laumann wurde von uns am 22.03.2014 angeschrieben. Am 11.04.2014 hat er eine Antort geschrieben, die bei uns am 16. April 2014 eingetroffen ist.

Hier der Link zu unserem Schreiben von damals: Unser Schreiben an Herrn Laumann

Antwort:




Sonntag, 23. Februar 2014

Mitmachaktion von wir pflegen e.V.

Zum 01.03.2014 startet wir pflegen e.V. eine Mitmachaktion, die alle Pflegenden Angehörigen unterstützen sollten.

Zum Lesen hier klicken 

Der Brief kann auf den o.g. Seiten als pdf Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden !

Mein persönlicher Brief sieht so aus:


Freitag, 21. Februar 2014

Rentnerin tötet behinderte Tochter

....das klingt schlimm. Ist es auch. Aber bitte lesen Sie selbst:

Link zum Artikel

38 Jahre lang hat diese Frau Ihre Tochter gepflegt. 38 Jahre !!!!  Wer nur ein Jahr lang gepflegt hat, der weiß, was das bedeutet. Und was hier geschehen ist, kann man als Pflegender Angehöriger nachvollziehen. Wie viele Male war diese Frau verzweifelt. Wie viele Male hat sie wohl gehofft, dass es eine Entlastung gibt, auch einmal Anerkennung !  Wieviel Sorgen hat diese Frau getragen über die vielen Jahre hinweg. Wie oft war sie verzweifelt und manchmal sicher ohne Perspektive.

Nein keine Rechtfertigung für eine Tat. Aber ist es nicht genau das, was von Seiten der Pflegenden Angehörigen immer wieder ausgesagt wird ? Die andauernden Belastungen ? Das immer "da" sein müssen und die Gewissheit, dass man selbst einmal krank werden könnte gerade wegen dieser Belastungen. Ja, man könnte beinahe sicher sein: Diese Frau war an eine Grenze gekommen. Schuldig ? Wer ist hier schuldig geworden ? Das ist hier die Frage !  Wer noch einigermaßen menschliche Züge hat, kann diese Frau nicht verurteilen ! Nicht in diesem Fall, nicht nachdem sie 38 Jahre lang nicht gehört wurde. Und manchmal müssen Menschen auch dort hinsehen und hören, von wo eben kein Gejammere kommt, sondern Menschen oft still leiden. Und ich bin mir sicher: Diese Frau hat gelitten. Und sie hat um diese behinderte Tocher geweint...und wurde verurteilt ! Darüber sollten alle Menschen einmal sehr genau nachdenken !

Dienstag, 11. Februar 2014

Antwort des BMG zu KK Beiträge für PA bei Langzeitpflege

Die Gesetze rund um eine Pflegesituation haben auch bei Gesetzgebern scheinbar einen "Modellpfleger" als Ausgangspunkt, das kann man immer wieder beobachten. Das wirkt sich auch auf Gesetze aus. Es entstehen Härten dort, wo etwas "abnorm" ist. Was geschieht mit Menschen, die über lange Jahre pflegen bzw. pflegen müssen z.B. mit Krankenkassenbeiträgen. Diese Frage wurde von uns an das BMG gegeben. Hier die Antwort:



Montag, 10. Februar 2014

Pflege am Boden - Eine Aktion

Sehr geehrte Damen und Herren,

man könnte zwischenzeitlich aussagen: Es tut sich was. Da gibt es mehr Aktionen, mehrBewußtsein für die Problematik. In  Münster gab es eine Aktion : Pflege am Boden :

http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit/lokalzeit-muensterland/videopflegeamboden102_size-L.html?autostart=true#banner

Das ist ein wichtiger, richtiger Schritt. Bedanken kann man sich da herzlich bei den Initiatoren und auch Frau Wölki, die daran erinnerte, dass viele Pflegende Angehörige wegen der Pflegesituation nicht die Möglichkeit haben z.B. zu demonstrieren.

Der Initiator dieser Seiten hier wurde in letzter Zeit auch aus den eigenen Reihen kritisiert. Ich nehme Kritik gerne entgegen, wenn sie konstruktiv ist. Wenn aber versucht wird, persönliche Angriffe zu starten, wobei man dann sogar für irgendwelche Viren auf einem Rechner verantwortlich gemacht wird ( wir benutzen hier ein sehr kostenintensives AntiViren Programm, das auch ausgehende emails z.B. auf Viren prüft ), dann ist das schon ein trauriger Anblick.

Zu all der Problematik - Pflegende Angehörige -hatte Frau Merkel in ihrer Regierungserklärung folgende Äusserung übrig: "Sie sind die stillen Helden unserer Gesellschaft". Das wars dann schon. Wenn an dieser Stelle mir oder Anderen ob dieser Hinhaltetaktik der Kragen platzt sollte man aber nicht kritisieren, sondern mitteilen, wie man bessere Strategien entwickelt. Aber es muß sich sehr bald etwas ändern ! In den letzten Jahren ist im Bereich: Pflege, Pflegende Angehörige und dazu auch die Situation vieler von uns Betreuten erheblich verschlechter. Da wir genau Haushaltsbuch führen über nun Jahrzehnte hinweg können wir also etwas aussagen zu gewissen Entwicklungen.


Samstag, 1. Februar 2014

Es ist immer das Gleiche : Aus einem Medienbericht:

Aus BZ ( Freiburg )

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Trost spenden, zuhören, informieren und ermutigen

Die Situation pflegender Angehöriger sei keine leichte und führe nicht selten zu "Einschränkungen des eigenen Gesundheitssystems". Ursächlich hierfür seien Überforderung, soziale Isolation und mangelnde Anerkennung für das Geleistete. Hier setzt das Pflegebegleiterprogramm an. Es geht um Trost spenden, Zuhören, Anerkennen, Informieren und Ermutigen. Deutschlandweit haben sich bisher rund 2500 Menschen als Pflegebegleiter qualifiziert. ( Ende des Zitats )


Das haben wir als Pflegende Angehörige aber nun genug gehört ! "Trost spenden" alleine genügt nicht. Wenn jemand durch seine Arbeit gesundheitlich angeschlagen wird braucht es mehr als gesalbte Worte !